Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer für jeden Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte eine Pauschale von 38 Cent steuerlich geltend machen. Die bisherige Staffelung nach Entfernung entfällt.
Die Regelung betrifft Pendler unabhängig von der Länge des Arbeitswegs und kann die jährliche Steuerentlastung erhöhen.
