Auch 2026 können Arbeitnehmer beruflich veranlasste Ausgaben wie Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Fachliteratur steuerlich geltend machen. Der Werbungskostenpauschbetrag wird automatisch berücksichtigt.
Zusätzliche Kosten über dem Pauschbetrag hinaus sollten weiterhin nachvollziehbar dokumentiert werden.
