Für die Steuererklärung 2026 gelten weiterhin die regulären Abgabefristen für nicht beratene Steuerpflichtige. Eine generelle Verlängerung wurde nicht angekündigt.
Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge erhoben werden, abhängig von Dauer und Umfang der Verzögerung.

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