Allgemeine Geschaeftsbedingungen Allkoenner Stand: Juni 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allkoenner Bau
Stand: November 2025


Teil A: Allgemeine Bedingungen


§ 1 Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Firma Allkoenner Bau(Inh. Jonah Mirnezhad) gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nach VOB/A ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.

§ 2 Preise und Genehmigungen
(1) Alle Preise gelten – sofern nicht anders vereinbart – für den im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
(2) Bei Teilbeauftragungen oder wesentlichen Änderungen behält sich Allkoenner Baueine angemessene Preisangleichung vor.
(3) Alle für die Durchführung erforderlichen Genehmigungen sind durch den Auftraggeber rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen. Etwaige behördliche Gebühren sind nicht im Preis enthalten.
(4) Erhöhen sich Lohn- oder Materialpreise um mehr als 5 % und liegt der geplante Ausführungsbeginn mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss, ist Allkoenner Bauberechtigt, eine Preisanpassung zu verlangen.


§ 2b Vergütung bei Nichtbeauftragung
Wird ein Angebot auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit erheblichem Planungsaufwand erstellt – z. B. durch Ortsbegehung, Mengenermittlung, Materialberatung oder Erstellung von Pauschalpositionen –, so behält sich Allkoenner Baudas Recht vor, bei Nichtbeauftragung ein Planungshonorar in Rechnung zu stellen.
Dieses beträgt 85 €/h netto auf Basis des angefallenen Aufwands.
Bei Erteilung des Auftrags entfällt dieses Honorar vollständig.
Der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert (§ 241 Abs. 2 BGB).

§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB sind zulässig und erfolgen nach Baufortschritt. (2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug steht Allkoenner Bauein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zu. Die Wiederaufnahme erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang.
(4) Terminverzögerungen und daraus entstehende Zusatzkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4 Ausführung der Arbeiten
(1) Die Preise basieren auf Ausführung innerhalb regulärer Arbeitszeiten (werktags bis 8,5 Stunden/Tag).
(2) Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit sowie Fremdleistungen (z. B. Entsorgung) werden separat abgerechnet.
(3) Nicht vorhersehbare Zusatzleistungen (z. B. bei verdeckten Mängeln) gelten als nicht im Angebot enthalten und werden gesondert berechnet.
(4) Farb- oder Strukturabweichungen zu Bestandsflächen stellen keinen Mangel dar.
(5) Farbtöne können je nach Lichtverhältnissen, Untergrundbeschaffenheit und Trocknungsgrad abweichen. Leichte Abweichungen gelten als materialbedingt und nicht als Mangel.
(6) Bei handwerklichen Maler- und Lackierarbeiten (z. B. mit Pinsel oder Rolle) sind geringfügige Strukturen zulässig und stellen keinen Mangel dar.
(7) Altbausubstanz kann zu geringen Setzrissen oder Unebenheiten führen. Solche materialbedingten Veränderungen gelten nicht als Mangel.
(8) Der Auftraggeber stellt bauseits einen abschließbaren Raum zur Verfügung, der als Lager für Werkzeuge und Materialien sowie als Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter genutzt werden kann. Die Obhutspflicht für dort gelagerte Gegenstände geht auf den Auftraggeber über.

§ 4a Leistungserbringung in bewohnten Räumen und Mitwirkungspflichten
(1) Die Firma Allkoenner Bauerbringt ihre Leistungen auf Grundlage der individuellen Absprache mit dem Auftraggeber. Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen ungehinderten Zugang zur Baustelle zu ermöglichen und für eine sichere, ordnungsgemäße Arbeitsumgebung zu sorgen. Dazu gehören insbesondere: – das Freihalten von Arbeitswegen, – die Bereitstellung von Zufahrtswegen für Fahrzeuge, – die rechtzeitige Einholung notwendiger Genehmigungen (z. B. bei Arbeiten auf öffentlichem Grund).
(3) Bei Arbeiten in bewohnten oder genutzten Räumen liegt es in der alleinigen Verantwortung der dortigen Bewohner oder Nutzer, ihre persönlichen Gegenstände, Möbel, Elektrogeräte und sonstiges Eigentum vor Beginn der Arbeiten ausreichend zu sichern oder zu entfernen. Dies kann insbesondere durch geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Abdeckung mit Folien, räumliche Verlagerung) erfolgen.
(4) Allkoenner Bauübernimmt keine Haftung für Schäden an Gegenständen oder Einrichtungen, die nicht ordnungsgemäß geschützt wurden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (§ 280 Abs. 1 BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Bewohner oder Dritte rechtzeitig und nachweislich über diese Schutzpflicht zu informieren.

§ 5 Strom- und Wasserbereitstellung
Der Auftraggeber stellt kostenfrei Wasser- und Stromanschlüsse (230 V/16 A) zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, werden zusätzliche Baustelleneinrichtungskosten in Rechnung gestellt.

§ 6 Vertraulichkeit
(1) Angebotsunterlagen, Zeichnungen und Berechnungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. (2) Bei Verstoß behält sich Allkoenner BauSchadensersatzansprüche nach § 823 BGB vor.

§6a Materialbeschaffung, Abrechnung und Nachweis (§ 632 BGB)
(1) Sofern Allkoenner Bauim Rahmen eines Werkvertrages gemäß § 632 BGB mit der Beschaffung von Materialien, Baustoffen oder Ausstattungsgegenständen beauftragt wird, erfolgt die Abrechnung zu den in der Rechnung angegebenen Preisen.
(2) Diese Preise beinhalten neben dem reinen Warenwert auch angemessene Zuschläge für Auswahl, Beschaffung, Transport, Lagerung, Koordination sowie unternehmerisches Risiko. Eine Verpflichtung zur Offenlegung von Einkaufsbelegen, Originalrechnungen oder Einstandspreisen gegenüber dem Auftraggeber besteht nicht.
(3) Etwas anderes gilt nur, wenn vor Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich eine abweichende Regelung (z. B. Einkaufspreisnachweis oder Materialabrechnung nach Beleg) vereinbart wurde.
(4) Eine nachträgliche Anforderung von Einkaufsnachweisen begründet weder ein Leistungsverweigerungsrecht noch ein Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 320 BGB).


Teil B: Zusatzbedingungen – Design- und Renovierungsarbeiten

§ 7 Angebot und Preisbindung
(1) Angebote sind 6 Wochen gültig. Nach Auftragsannahme bleiben Preise 4 Monate bindend. (2) Bei Kostensteigerungen ab 0,75 % (z. B. Lohn) ist eine Preisanpassung zulässig.
(3) Steueränderungen nach Ablauf der Preisbindung werden weitergegeben (§ 29 UStG).

§ 8 Witterung und Trocknungszeiten
Unwetter oder notwendige Trocknungsphasen verlängern die Ausführungsfristen angemessen (§ 6 Abs. 2 VOB/B analog).

§ 9 Vergütung
(1) Abschlagsrechnungen sind zulässig und sofort fällig.
(2) Schlussrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zu begleichen.
(3) Skonto nur bei schriftlicher Vereinbarung.

§ 10 Gewährleistung (§§ 633 ff. BGB)
(1) Die Leistungen erfolgen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
(2) Für Schäden durch Fremdeinwirkung, unsachgemäßen Gebrauch oder Witterung besteht keine Haftung.
(3) Verjährungsfristen: – 2 Jahre bei Renovierungen, Wartungen, Instandhaltungen – 5 Jahre bei Neubauten oder gleichgestellten Leistungen (§ 634a BGB)

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig (§§ 273, 387 BGB).

§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Allkoenner Bau(§ 449 BGB).
(2) Bei Verbindung mit Bauwerken tritt der Auftraggeber Forderungen an Dritte in Höhe der Restforderung an Allkoenner Bauab.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Allkoenner Bauberechtigt, dem Auftraggeber den Rückbau ausbaubarer, noch nicht bezahlter Einbauteile anzubieten. Der Rückbau erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.

§ 13 Abnahme (§ 640 BGB)
(1) Teilleistungen können abgenommen werden.
(2) Abnahme gilt auch durch Nutzung oder Fristversäumnis als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Geringe Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
(4) Die Abnahme erfolgt unter normalen Lichtverhältnissen (z. B. Tageslicht oder übliche Raumbeleuchtung) und aus einem üblichen Betrachtungsabstand (ca. 1–1,5 m). Übermäßige Prüfmethoden – etwa mit Baustrahlern, punktuellem Streiflicht oder extremer Nahbetrachtung – gelten nicht als Grundlage für Mängelrügen, sofern die Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

§ 14 Aufmaß und Abrechnung
(1) Bei Einheitspreisverträgen erfolgt Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß.
(2) Aussparungen bis 2,5 m² gelten als übermessbar.
(3) Abweichende Aufmaßregeln nach VOB/C sind schriftlich vereinbar.


Teil C: Notdienste und Expressaufträge

§ 15 Notdiensteinsätze
(1) Notdienste erfolgen außerhalb der üblichen Zeiten (werktags 18:00–07:00, Wochenende, Feiertage) nach Verfügbarkeit.
(2) Zuschläge bis zu 100 % auf den Standardpreis sind zulässig.
(3) Der Kunde wird über Zuschläge informiert; andernfalls gelten marktübliche Zuschläge als vereinbart.

§ 16 Kein Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 5 BGB)
Ein Widerrufsrecht entfällt bei sofortiger Leistungserbringung auf ausdrücklichen Kundenwunsch, wenn: – die Leistung vollständig erbracht wurde, – und der Kunde informiert wurde, dass das Widerrufsrecht dadurch erlischt.

§ 17 Zahlungspflicht
(1) Notdienste sind sofort zu zahlen – bar, per EC/Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
(2) Bei unterbliebener Zahlung kann eingebautes Material entzogen werden (§§ 985, 273 BGB).


Teil D: Schlussbestimmungen und Datenschutz

§ 18 Gerichtsstand
(1) Verbraucher: gesetzlicher Gerichtsstand gemäß § 13 BGB. (2) Unternehmer: ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg (§ 38 ZPO). (3) Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 19 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Regelung.

§ 20 Datenschutzhinweis (Art. 13 DSGVO)
(1) Allkoenner Bauverarbeitet personenbezogene Daten nur zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
(2) Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn erforderlich (z. B. Handwerksbetriebe, Lieferanten, Zahlungsdienste).
(3) Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragung und Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO). (4) Verantwortlich: Allkoenner Bau– Jonah Mirnezhad

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