Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allkoenner
Stand: Juni 2025
Teil A: Allgemeine Bedingungen
§ 1 Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Firma Allkoenner (Inh. Jonah Mirnezhad) gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nach VOB/A ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 2 Preise und Genehmigungen
(1) Alle Preise gelten – sofern nicht anders vereinbart – für den im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
(2) Bei Teilbeauftragungen oder wesentlichen Änderungen behält sich Allkoenner eine angemessene Preisangleichung vor.
(3) Alle für die Durchführung erforderlichen Genehmigungen sind durch den Auftraggeber rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen. Etwaige behördliche Gebühren sind nicht im Preis enthalten.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB sind zulässig und erfolgen nach Baufortschritt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug steht Allkoenner ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zu. Die Wiederaufnahme erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang.
(4) Terminverzögerungen und daraus entstehende Zusatzkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Ausführung der Arbeiten
(1) Die Preise basieren auf Ausführung innerhalb regulärer Arbeitszeiten (werktags bis 8,5 Stunden/Tag).
(2) Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit sowie Fremdleistungen (z. B. Entsorgung) werden separat abgerechnet.
(3) Nicht vorhersehbare Zusatzleistungen (z. B. bei verdeckten Mängeln) gelten als nicht im Angebot enthalten und werden gesondert berechnet.
(4) Farb- oder Strukturabweichungen zu Bestandsflächen stellen keinen Mangel dar.
§ 4a Leistungserbringung in bewohnten Räumen und Mitwirkungspflichten
(1) Die Firma Allkoenner erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der individuellen Absprache mit dem Auftraggeber. Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen ungehinderten Zugang zur Baustelle zu ermöglichen und für eine sichere, ordnungsgemäße Arbeitsumgebung zu sorgen. Dazu gehören insbesondere:
– das Freihalten von Arbeitswegen,
– die Bereitstellung von Zufahrtswegen für Fahrzeuge,
– die rechtzeitige Einholung notwendiger Genehmigungen (z. B. bei Arbeiten auf öffentlichem Grund).
(3) Bei Arbeiten in bewohnten oder genutzten Räumen liegt es in der alleinigen Verantwortung der dortigen Bewohner oder Nutzer, ihre persönlichen Gegenstände, Möbel, Elektrogeräte und sonstiges Eigentum vor Beginn der Arbeiten ausreichend zu sichern oder zu entfernen. Dies kann insbesondere durch geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Abdeckung mit Folien, räumliche Verlagerung) erfolgen.
(4) Allkoenner übernimmt keine Haftung für Schäden an Gegenständen oder Einrichtungen, die nicht ordnungsgemäß geschützt wurden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (§ 280 Abs. 1 BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Bewohner oder Dritte rechtzeitig und nachweislich über diese Schutzpflicht zu informieren.
§ 5 Strom- und Wasserbereitstellung
Der Auftraggeber stellt kostenfrei Wasser- und Stromanschlüsse (230 V/16 A) zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, werden zusätzliche Baustelleneinrichtungskosten in Rechnung gestellt.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Angebotsunterlagen, Zeichnungen und Berechnungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
(2) Bei Verstoß behält sich Allkoenner Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB vor.
Teil B: Zusatzbedingungen – Design- und Renovierungsarbeiten
§ 7 Angebot und Preisbindung
(1) Angebote sind 6 Wochen gültig. Nach Auftragsannahme bleiben Preise 4 Monate bindend.
(2) Bei Kostensteigerungen ab 0,75 % (z. B. Lohn) ist eine Preisanpassung zulässig.
(3) Steueränderungen nach Ablauf der Preisbindung werden weitergegeben (§ 29 UStG).
§ 8 Witterung und Trocknungszeiten
Unwetter oder notwendige Trocknungsphasen verlängern die Ausführungsfristen angemessen (§ 6 Abs. 2 VOB/B analog).
§ 9 Vergütung
(1) Abschlagsrechnungen sind zulässig und sofort fällig.
(2) Schlussrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zu begleichen.
(3) Skonto nur bei schriftlicher Vereinbarung.
§ 10 Gewährleistung (§§ 633 ff. BGB)
(1) Die Leistungen erfolgen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
(2) Für Schäden durch Fremdeinwirkung, unsachgemäßen Gebrauch oder Witterung besteht keine Haftung.
(3) Verjährungsfristen:
– 2 Jahre bei Renovierungen, Wartungen, Instandhaltungen
– 5 Jahre bei Neubauten oder gleichgestellten Leistungen (§ 634a BGB)
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig (§§ 273, 387 BGB).
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Allkoenner (§ 449 BGB).
(2) Bei Verbindung mit Bauwerken tritt der Auftraggeber Forderungen an Dritte in Höhe der Restforderung an Allkoenner ab.
§ 13 Abnahme (§ 640 BGB)
(1) Teilleistungen können abgenommen werden.
(2) Abnahme gilt auch durch Nutzung oder Fristversäumnis als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Geringe Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
§ 14 Aufmaß und Abrechnung
(1) Bei Einheitspreisverträgen erfolgt Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß.
(2) Aussparungen bis 2,5 m² gelten als übermessbar.
(3) Abweichende Aufmaßregeln nach VOB/C sind schriftlich vereinbar.
Teil C: Notdienste und Expressaufträge
§ 15 Notdiensteinsätze
(1) Notdienste erfolgen außerhalb der üblichen Zeiten (werktags 18:00–07:00, Wochenende, Feiertage) nach Verfügbarkeit.
(2) Zuschläge bis zu 100 % auf den Standardpreis sind zulässig.
(3) Der Kunde wird über Zuschläge informiert; andernfalls gelten marktübliche Zuschläge als vereinbart.
§ 16 Kein Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 5 BGB)
Ein Widerrufsrecht entfällt bei sofortiger Leistungserbringung auf ausdrücklichen Kundenwunsch, wenn:
– die Leistung vollständig erbracht wurde,
– und der Kunde informiert wurde, dass das Widerrufsrecht dadurch erlischt.
§ 17 Zahlungspflicht
(1) Notdienste sind sofort zu zahlen – bar, per EC/Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
(2) Bei unterbliebener Zahlung kann eingebautes Material entzogen werden (§§ 985, 273 BGB).
Teil D: Schlussbestimmungen und Datenschutz
§ 18 Gerichtsstand
(1) Verbraucher: gesetzlicher Gerichtsstand gemäß § 13 BGB.
(2) Unternehmer: ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg (§ 38 ZPO).
(3) Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 19 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Regelung.
§ 20 Datenschutzhinweis (Art. 13 DSGVO)
(1) Allkoenner verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
(2) Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn erforderlich (z. B. Handwerksbetriebe, Lieferanten, Zahlungsdienste).
(3) Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragung und Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO).
(4) Verantwortlich:
Allkoenner – Jonah Mirnezhad