Winterdienst Hamburg

24/7 Notdienst-Zentrale

vom 01.11.-31.03. Für Privat und Gewerbe

Keiner kann es erwarten, bis die ersten Flocken fallen.
Und kaum liegt der Schnee, geht das hektische Planen los – schließlich besteht ja Verkehrssicherungs- und Streupflicht! Doch in diesem Winter wird alles anders: Jetzt übernehmen wir Ihren Winterdienst in Hamburg.
Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Streugutentfernung
  • Eisbeseitigung und „Schwarzräumung“
  • Schneeabfuhr und Schneeverlagerung
  • Temporäre Übernahme des Winterdienstes und Ersatzvornahmen
  • Räumdienst und Streuleistungen außerhalb der gesetzlichen Vorgaben bis hin zu 24-Stunden-Betreuung
  • Aufmaßerstellung, Datenerhebung, Räum- und Streupläne
  • Lieferung, Befüllung und Reinigung von Streumittelbehältern

Ob in der Stadt oder auf Ihrem Firmengelände – wir kümmern uns um den Winterdienst in Hannover:
Lassen Sie sich gleich ein individuelles Angebot erstellen

Alle Beratungstermine und Angebote sind komplett kostenfrei.

Wir sind für Sie da – innerhalb Hamburgs sowie in unmittelbarer Umgebung!

Leistungsbeschreibung für Saison: 01.11.-31.03.

Schneeräumung in Hamburg

  • Bei Schneefall ist mittels geeigneter Maschinen und Geräte der Schnee soweit technisch möglich zu entfernen. Anschließend ist die Fläche mit geeigneten bzw. gemäß Angebotsbedingungen zulässigen Streumitteln (z.B. Lavagranulat, Glasasche, Sand, Kiesel, Splitt) abzustreuen.
  • Bei Schneefall sind die Räumarbeiten, sofern möglich, unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls durchzuführen. Während des Schneefalls ist der Winterdienst nur dann durchzuführen, wenn die Ortssatzung dies erfordert.

Streudienst in Hamburg

  • Vereiste Flächen sind sparsam mit geeigneten bzw. gemäß Angebotsbedingungen zulässigen Streumitteln zu behandeln. Die Arbeiten müssen so ausgeführt werden, dass ein Begehen der Flächen mit witterungsangepasstem Schuhwerk gefahrlos möglich ist.
  • Gefrorener Niederschlag ist mit entsprechenden Geräten (maschinell oder manuell) abzustreuen, so dass ebenfalls ein gefahrloses Begehen mit witterungsangepasstem Schuhwerk möglich ist.
  • Das Abstreuen gegen Bodenglätte ist entsprechend der Ortssatzung in dem vorgeschriebenen Zeitraum durchzuführen.
    Diese Arbeiten werden innerhalb 24 Stunden so häufig ausgeführt, wie es die Regelungen der Ortssatzung vorsehen und es die örtlichen Gegebenheiten erfordern.

Sonstiges

  • Bei unsicherer Wetterlage sind Kontrollfahrten durchzuführen, mit denen die Notwendigkeit des Winterdienstes geprüft wird.
  • Alle Arbeiten werden gemäß der aktuellen Ortssatzung bzw. dem aktuellen Wegegesetz durchgeführt.
  • Eis und Schnee sind an den Fahrbahn- bzw. Gehwegrand zu räumen
  • Das angefallene Streugut ist auf den relevanten Flächen erst nach dem 31.03. zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Diese Position ist nicht Bestandteil des Auftrages. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Angebot.
  • Eventuelle Schäden sind selbstverständlich über unsere Haftpflichtversicherung abgedeckt.

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